Medizinisch geprüft
Dr. med. Antje Müller ·
Kinderwunsch · Ratgeber

Was kostet die Kinderwunsch-Abklärung?

Was die Kasse bei Indikation trägt — und was als Selbstzahler-Leistung anfällt.

Die Kostenfrage ist berechtigt. Diese Seite trennt Basis-Diagnostik von späteren Behandlungsschritten und nennt Orientierungswerte.

Konkrete Beträge variieren regional, nach Praxis und nach Einzelfall.

Basis-Diagnostik

Ein Teil der Basis-Diagnostik ist bei medizinischer Indikation GKV-Leistung. Umfang und Eigenanteile hängen vom Einzelfall ab; spätere reproduktionsmedizinische Behandlungsschritte haben eigene, gesetzlich geregelte Kostenanteile.

Selbstzahler-Sprechstunde (GOÄ)

Eine ausführliche Selbstzahler-Sprechstunde mit mehr Zeit wird nach GOÄ abgerechnet — typisch 120–220 € für ein Erstgespräch. Die Praxis informiert vorab transparent.

Häufige Fragen

Zahlt die Kasse die Kinderwunsch-Abklärung?

Ein Teil der Basis-Diagnostik bei medizinischer Indikation ja. Spätere Behandlungsschritte unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen; die Praxis klärt das individuell.

Gibt es Förderungen?

Für bestimmte reproduktionsmedizinische Behandlungen existieren Förder- und Zuschussregelungen, die je nach Konstellation greifen. Die Praxis berät dazu individuell.

Quellen

  • GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), aktuelle Fassung.
  • Gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung.

Weiterlesen