Was kostet die Kinderwunsch-Abklärung?
Was die Kasse bei Indikation trägt — und was als Selbstzahler-Leistung anfällt.
Die Kostenfrage ist berechtigt. Diese Seite trennt Basis-Diagnostik von späteren Behandlungsschritten und nennt Orientierungswerte.
Konkrete Beträge variieren regional, nach Praxis und nach Einzelfall.
Basis-Diagnostik
Ein Teil der Basis-Diagnostik ist bei medizinischer Indikation GKV-Leistung. Umfang und Eigenanteile hängen vom Einzelfall ab; spätere reproduktionsmedizinische Behandlungsschritte haben eigene, gesetzlich geregelte Kostenanteile.
Selbstzahler-Sprechstunde (GOÄ)
Eine ausführliche Selbstzahler-Sprechstunde mit mehr Zeit wird nach GOÄ abgerechnet — typisch 120–220 € für ein Erstgespräch. Die Praxis informiert vorab transparent.
Häufige Fragen
Zahlt die Kasse die Kinderwunsch-Abklärung?
Ein Teil der Basis-Diagnostik bei medizinischer Indikation ja. Spätere Behandlungsschritte unterliegen eigenen gesetzlichen Regelungen; die Praxis klärt das individuell.
Gibt es Förderungen?
Für bestimmte reproduktionsmedizinische Behandlungen existieren Förder- und Zuschussregelungen, die je nach Konstellation greifen. Die Praxis berät dazu individuell.
Quellen
- GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), aktuelle Fassung.
- Gesetzliche Regelungen zur Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlung.